Compliance & Regulatory Monitor

Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen an Balkonen trotz vereinbarter Übertragung der Erhaltungslast

In diesem Urteil ging es um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (WEG) für die Erhaltung von Balkonen zuständig ist, auch wenn die Pflege dieser Balkone auf einzelne Eigentümer übertragen wurde. Das Gericht entschied, dass die WEG trotzdem für notwendige Sanierungsmaßnahmen verantwortlich bleibt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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