Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit des zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehenden Gewinnabführungsvertrags
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum31.01.2023
- AktenzeichenII ZB 10/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Gewinnabführungsvertrag zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) nicht im Handelsregister der obersten Gesellschaft eingetragen werden kann. Das Gericht wies den Antrag auf Eintragung zurück.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden