Textform und Vertragsschluss beim Maklervertrag
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum11.03.2026
- AktenzeichenI ZR 202/25
In diesem Urteil geht es um die Formvorschriften für Maklerverträge, die beim Verkauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern gelten. Der Vertrag muss in einer bestimmten Form, der sogenannten Textform, abgefasst sein, um rechtlich wirksam zu sein.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.