Zuschlagsbeschwerde: Offenkundigkeit der Vertretungsmacht eines Bieters im Falle einer Eintragung im elektronischen Handelsregister
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum11.06.2026
- AktenzeichenV ZB 81/25
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Bieter bei einer Zwangsversteigerung seine Vertretungsmacht mit offiziellen Dokumenten nachweisen muss. Wenn dies nicht geschieht, kann sein Gebot zurückgewiesen werden, auch wenn die Vertretungsinformationen online einsehbar sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.