Ausschlagung der Erbschaft: Irrtum des Ausschlagenden über die an seiner Stelle in die Erbfolge eintretende Person
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum22.03.2023
- AktenzeichenIV ZB 12/22
In diesem Urteil geht es um einen Erben, der seine Erbschaft ausgeschlagen hat, weil er einen Irrtum darüber hatte, wer an seiner Stelle erben würde. Das Gericht sagte, dass sein Irrtum nicht ausreichend ist, um die Ausschlagung rückgängig zu machen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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