1. Für die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 312 Nr. 4 FamFG muss das nach § 321 Abs. 2 FamFG einzuholende ärztliche Zeugnis den
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum17.06.2026
- AktenzeichenXII ZB 552/25
In diesem Urteil geht es um die Genehmigung von Freiheitsentziehungen, wie etwa die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Ein wichtiges Kriterium ist, dass ein ärztliches Zeugnis den Betroffenen persönlich untersucht haben muss, bevor es für die Genehmigung verwendet werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.