Haftung eines Lieferanten für verunreinigte Düngemittel
- ArtUrteil
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum21.03.2023
- AktenzeichenVI ZR 1369/20
In diesem Urteil geht es um die Verantwortung eines Lieferanten, der Düngemittel geliefert hat, die mit Herbiziden verunreinigt waren. Das Gericht entschied, dass der Lieferant in diesem Fall nicht für den Schaden haften muss, da er einen Fachmann mit der Lieferung beauftragt hatte und das Düngemittel nicht für den privaten Gebrauch bestimmt war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.