Compliance & Regulatory Monitor

Rundholz BW

In diesem Urteil wird die Vermarktung von Nadelholz durch staatliche und kommunale Forstverwaltungen in Baden-Württemberg betrachtet. Es wird festgestellt, dass diese gemeinsame Vermarktung als wettbewerbsbeschränkend gilt und daher gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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