Kraftfahrzeugsteuerbefreiung eines Transportfahrzeugs für Langholz als Sonderfahrzeug der Land- oder Forstwirtschaft
- ArtUrteil
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum27.11.2025
- AktenzeichenIV R 18/23
In diesem Urteil geht es um die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Transportfahrzeuge, die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden. Ein Fahrzeug kann nur steuerbefreit werden, wenn es ausschließlich für diesen Zweck geeignet ist und keine andere praktische Verwendung hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.