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Beruft sich der Vermieter für die Zulässigkeit der im Vormietverhältnis vereinbarten Miethöhe (§ 556e Abs. 1 BGB) auf einen Ausnahmetatbestand nach §§

In diesem Urteil geht es um die Frage, ob ein Vermieter sich auf eine im vorherigen Mietverhältnis vereinbarte Miethöhe berufen kann, auch wenn er seinen Pflichten gegenüber dem früheren Mieter nicht nachgekommen ist. Das Gericht hat entschieden, dass nur die zulässige Miethöhe zählt, selbst wenn die vorherige Miete höher war.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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