1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage, mit der - gestützt auf die Vorschrift des § 556g Abs. 3 BGB - die Erteilung von Auskunft über die für das
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum01.07.2026
- AktenzeichenVIII ZR 211/23
In diesem Urteil ging es um die Frage, ob Mieter von ihrem Vermieter Informationen über Ausnahmen von der Mietpreisbremse verlangen können. Der Vermieter durfte sich nicht auf diese Ausnahmen berufen, weil er vorher nicht ausreichend informiert hatte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.