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Diesel-Abgasskandal: Deliktische Vorteilsausgleichung bei einem geleasten Mercedes-Benz E 350 T CDI mit einem Dieselmotor Typ OM 642 Euro 6

In diesem Urteil geht es um einen Kläger, der Schadensersatz von einem Autohersteller fordert, weil er ein geleastes Fahrzeug mit einem Dieselmotor hat, das möglicherweise betrügerische Abgasabschaltungen enthält. Das Gericht entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, weil er während der Leasingzeit trotz möglicher Mängel im Wesentlichen einen Nutzungsvorteil hatte, der dem Leasingpreis entspricht.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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