Compliance & Regulatory Monitor

1. Bei den in der vorvertraglichen Entgeltinformation nach § 5 ZKG eines Zahlungsdienstleisters enthaltenen Angaben "Gutschrift einer Überweisung […]

In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Angaben von Zahlungsdienstleistern über Gebühren für Überweisungen und Lastschriften keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind. Diese Informationen sollen Verbrauchern lediglich helfen, die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen und sind nicht bindend.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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