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1. Ein Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB, wenn weder § 196 BGB

Das Urteil bespricht, wie lange man Zeit hat, um eine Schenkung zurückzufordern. Wenn man eine Schenkung zurückverlangen möchte, gilt eine Frist von drei Jahren.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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