Halterhaftung für ein Kraftfahrzeug mit Arbeitsfunktion
- ArtUrteil
- BrancheAgrar & Landwirtschaft
- Datum27.02.2024
- AktenzeichenVI ZR 80/23
In diesem Urteil geht es um die Haftung des Halters eines speziellen Fahrzeugs, das bei der Traubenernte eingesetzt wird, wenn durch eine Panne Hydrauliköl austritt und die Trauben verunreinigt. Das Gericht entschied, dass der Halter nicht haftet, weil die Trauben nicht während des eigentlichen Betriebs des Fahrzeugs kontaminiert wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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