Deliktische Haftung eines Fahrzeugherstellers wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gegenüber Käufer eines im Jahr 2017 erworbenen Gebrauchtwagens
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.01.2024
- AktenzeichenVI ZR 592/20
In diesem Urteil geht es um die Haftung eines Autoherstellers für die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen in einem Fahrzeug, das von einem Käufer im Jahr 2017 erworben wurde. Der Käufer klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises, da er durch die irreführende Technik einen finanziellen Nachteil erlitten hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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