Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Anwalts zur Überprüfung der richtigen Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts; Eingang des fristwahrenden Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.01.2023
- AktenzeichenI ZB 42/22
In dem Urteil geht es darum, dass ein Anwalt seine Arbeiten sorgfältig überprüfen muss, insbesondere die Adresse des Gerichts, an das er einen Schriftsatz sendet. Wenn der Schriftsatz zu einem falschen Gericht geschickt wird und die Frist abläuft, gilt der Antrag als unzulässig.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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