Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach vereinfachtem Vollstreckungsantragsverfahren
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum10.05.2023
- AktenzeichenVII ZB 23/22
Das Urteil behandelt, ob eine Gläubigerin, deren Name sich nach einem Vollstreckungsbescheid geändert hat, einen vereinfachten Vollstreckungsantrag stellen kann. Der Antrag wurde abgelehnt, weil sie die Identität zur ursprünglichen Gläubigerin nicht nachweisen konnte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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