1. Ein Betreuer kann eine Vergütung nur verlangen, wenn er wirksam bestellt ist. Fehlt es hieran, besteht kein im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum15.07.2026
- AktenzeichenXII ZB 73/26
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Betreuer nur einen Anspruch auf Vergütung (Bezahlung) hat, wenn er korrekt bestellt wurde. Wenn keine Bestellung vorliegt, kann auch kein Geld für Betreuerleistungen verlangt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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