Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig vor Entscheidung über den vom anwaltslosen Rechtsmittelführer gestellten Verfahrenskostenhilfeantrag
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.03.2024
- AktenzeichenXII ZB 506/23
In diesem Fall geht es darum, dass jemand, der keine finanziellen Mittel hat, sich keinen Anwalt leisten kann und deshalb um staatliche Unterstützung (Verfahrenskostenhilfe) bittet. Das Gericht muss zuerst über diese Hilfe entscheiden, bevor es die Beschwerde des Antragstellers als unzulässig abweist, weil er keinen Anwalt hat.
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