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Insolvenzverfahren: Berichtigung eines Beschlusses des Insolvenzgerichts über die Bestellung eines Sondersachwalters; Bestellung des bisherigen Sondersachwalters zum Sonderinsolvenzverwalter

In diesem Urteil geht es um die Berichtigung eines Beschlusses des Insolvenzgerichts. Es wurde entschieden, dass ein Sondersachwalter nicht einfach zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt werden kann, sondern dass dafür eine ausdrückliche Bestellung nötig ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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