Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit des Honorars des vom Hauptbevollmächtigten einer Partei beauftragten Terminsvertreters als Aufwendungen des Hauptbevollmächtigten
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum22.05.2023
- AktenzeichenVIa ZB 22/22
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Hauptbevollmächtigter einen Terminsvertreter beauftragt hat, um die Kosten zu sparen. Das Gericht entschied, dass die Gebühren für den Terminsvertreter nicht von der Partei zurückgefordert werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.