Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bausparverträgen zur Altersvorsorge enthaltenen Bestimmungen "§ 17 Jahresentgelt, Auslagen, Entgelte f
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum28.07.2026
- AktenzeichenXI ZR 83/25
In diesem Urteil geht es um die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bausparverträgen zur Altersvorsorge. Ein Gericht hat entschieden, dass bestimmte Gebühren, die Bausparkassen verlangen, unwirksam sind, weil sie Verbraucher unangemessen belasten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.