Familiensache: Erfordernis der elektronischen Übermittlung einer sofortigen Beschwerde durch einen Rechtsanwalt; Wiedereinsetzung im Fall der Versäumung der Einlegungsfrist
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum31.05.2023
- AktenzeichenXII ZB 124/22
In diesem Fall ging es um die Einlegung einer sofortigen Beschwerde in einem Verfahren zur Entziehung der elterlichen Sorge. Die Beschwerde musste elektronisch übermittelt werden, damit die Frist gewahrt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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