Wettbewerbsverstoß bei Anzeigenwerbung in einer kommunalen Publikation: Stadtmarketing und Tourismusförderung als zulässige Öffentlichkeitsarbeit; Bestimmung einer zulässigen Randnutzung; unzulässige geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand und Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse - muenchen.de
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.07.2023
- AktenzeichenI ZR 152/21
In diesem Urteil ging es um die Werbung der Stadt München auf ihrer Webseite muenchen.de. Es wurde entschieden, dass diese Werbung nur in einem bestimmten Rahmen und nicht übertrieben sein darf, um das Gebot der Staatsferne der Presse zu wahren.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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