Compliance & Regulatory Monitor

Bankenhaftung im mehrgliedrigen Überweisungsverkehr: Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation; Verletzung von Warn- und Hinweispflichten durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers; Geltung der "Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens"; Verjährungsbeginn bei Abtretung eines Schadensersatzanspruchs im Zusammenhang mit einer Drittschadensliquidation

In diesem Urteil wird entschieden, dass Banken nicht für Schäden haften, die Dritte durch ihre Überweisungen erleiden, wenn sie ihre Warnpflichten verletzen. Banken müssen die anderen beteiligt Banken warnen, wenn es ein Problem mit dem Empfänger der Überweisung gibt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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