Verjährung des Auskunftsanspruchs des Mieters bei Vereinbarung einer Staffelmiete
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum12.07.2023
- AktenzeichenVIII ZR 60/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Auskunftsanspruch eines Mieters bezüglich der Mietpreise bei einer Staffelmiete nicht verjährt ist. Das heißt, der Mieter kann auch nach längerer Zeit noch Informationen über die zulässige Miete verlangen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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