Pflichtangaben zum Verbraucherdarlehensvertrag: Umfang der Informationen über die Auszahlungsbedingungen beim finanzierten Fahrzeugkauf; Angabe der für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde; Hinweis auf die Kostenfreiheit des Tilgungsplans
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum04.06.2024
- AktenzeichenXI ZR 113/21
In diesem Urteil geht es um die Informationen, die ein Darlehensgeber bei einem Autokauf erklären muss. Es wird entschieden, dass der Darlehensnehmer nicht darüber informiert werden muss, dass er durch den Darlehensbetrag vom Kaufpreis befreit wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.