Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Fehlende Sittenwidrigkeit nach Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung des VW-Konzerns; Schutzgesetzverletzung wegen Verstoßes gegen die europäischen Abgasnormen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2024
- AktenzeichenVI ZR 984/20
In diesem Urteil geht es um die Haftung von Volkswagen, nachdem herauskam, dass sie ihre Fahrzeuge mit einer illegalen Software ausgestattet hatten, die die Abgaswerte manipulierte. Die Klägerin wollte Schadensersatz für den Kauf eines solchen Fahrzeugs.
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