Eheaufhebungsbeschluss: Vorliegen einer Beschwer durch Feststellung eines Eheaufhebungsgrundes nur für einen Partner
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum31.05.2023
- AktenzeichenXII ZB 274/21
In diesem Urteil hat das Oberlandesgericht entschieden, dass ein Ehegatte, der die Aufhebung der Ehe beantragt, auch dann Beschwerde einlegen kann, wenn für den anderen Ehegatten ein Eheaufhebungsgrund festgestellt wird. Dabei wurde festgestellt, dass der Beschwerdegegner in seinen Rechten verletzt wurde, auch wenn er selbst die Eheaufhebung beantragt hat.
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