Eheaufhebungsbeschluss: Vorliegen einer Beschwer durch Feststellung eines Eheaufhebungsgrundes nur für einen Partner
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum31.05.2023
- AktenzeichenXII ZB 274/21
In diesem Urteil hat das Oberlandesgericht entschieden, dass ein Ehegatte, der die Aufhebung der Ehe beantragt, auch dann Beschwerde einlegen kann, wenn für den anderen Ehegatten ein Eheaufhebungsgrund festgestellt wird. Dabei wurde festgestellt, dass der Beschwerdegegner in seinen Rechten verletzt wurde, auch wenn er selbst die Eheaufhebung beantragt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Die Anordnung einer Betreuung und die Bestimmung des Aufgabenkreises erfolgt ebenso wie deren Aufhebung oder Einschränkung ausschließlich im Interesse
- 1. Für die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 312 Nr. 4 FamFG muss das nach § 321 Abs. 2 FamFG einzuholende ärztliche Zeugnis den
- Persönliche Anhörung des Kindes durch das Beschwerdegericht im Abänderungsverfahren über einen Umgangsausschluss
- Berücksichtung eines Geheimhaltungsinteresses bei der Bemessung der Beschwer durch eine Auskunftsverpflichtung im Zugewinnausgleichsverfahren
- 1. Die Entscheidung der Eltern, ihr in einer Einrichtung untergebrachtes minderjähriges Kind zu medizinischen oder therapeutischen Zwecken zwangsbehan