Compliance & Regulatory Monitor

Betreuungssache: Ungeeignetheit eines von mehreren in einer Vorsorgevollmacht bestellten einzelvertretungsberechtigten Bevollmächtigten; Einrichtung einer Kontrollbetreuung

In diesem Fall geht es um die Frage, ob eine Betreuung für eine Person notwendig ist, wenn es mehrere Bevollmächtigte gibt, aber einer von ihnen als ungeeignet angesehen wird. Der Gerichtshof stellt fest, dass eine Betreuung nicht erforderlich sein muss, solange ein geeigneter Bevollmächtigter vorhanden ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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