Wohnungseigentum: Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers wegen Pflichtverletzungen des Verwalters nur gegen die Gemeinschaft
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum05.07.2024
- AktenzeichenV ZR 34/24
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer Ansprüche gegen den Verwalter nur über die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einreichen kann. Der Verwaltervertrag bietet also keinen direkten Schutz für jeden einzelnen Eigentümer.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.