Anspruch auf Übernahme einer Baulast als Nebenpflicht aus Grunddienstbarkeit
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum30.06.2023
- AktenzeichenV ZR 165/22
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob jemand, der eine bestimmte Art von Recht (Grunddienstbarkeit) auf einem Grundstück hat, auch verpflichtet ist, eine Baulast zu übernehmen. Dies kann notwendig sein, um eine Bebauung zu ermöglichen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-29 - V ZR 205/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - VII ZR 128/25
- In Beschwerdeverfahren über den Antrag eines Bietinteressenten auf Akteneinsicht in die Zwangsversteigerungsakte gemäß § 42 ZVG beträgt der Wert des G
- 1. Ein Absenkungsbeschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG kann Gegenstand einer Beschlussmängelklage sein. 2. Die gerichtliche Ungültigerklärung eines Ab
- 1. Eine der Gestattung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums entgegenstehende Beeinträchtigung liegt vor, wenn sich ein Wohnung