Aufklärungspflicht eines Grundstücksverkäufers bei Einrichtung eines Datenraums
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum15.09.2023
- AktenzeichenV ZR 77/22
In diesem Urteil geht es darum, ob ein Grundstücksverkäufer, der Unterlagen über die Immobilie in einem Datenraum zur Verfügung stellt, damit seine Aufklärungspflicht erfüllt. Der Käufer hatte in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Rückzahlung seiner Darlehensverbindlichkeiten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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