Entschädigungsansprüche eines Berufsmusikers wegen coronabedingter Einnahmeausfälle
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.08.2023
- AktenzeichenIII ZR 54/22
In diesem Urteil ging es um die Entschädigung eines Berufsmusikers, dessen Einnahmen wegen coronabedingter Veranstaltungsverbote weggefallen sind. Das Gericht entschied, dass er keinen Anspruch auf Entschädigung hat, weil er nicht zu den gesetzlich geschützten Personen gehört.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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