Pflichten des Insolvenzverwalters: Überprüfung der ihm bekannten Konten der Hausbank des Schuldners auf Anhaltspunkte für anfechtungsrelevante Vorgänge; grob fahrlässige Unkenntnis von den tatsächlichen Voraussetzungen eines Insolvenzanfechtungsanspruchs und Verjährung von Rückforderungsansprüchen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum27.07.2023
- AktenzeichenIX ZR 138/21
Es geht um die Pflichten eines Insolvenzverwalters, der die Konten eines Schuldners überprüfen muss. Wenn er dies nicht gründlich tut, kann das als grob fahrlässig gelten und die Ansprüche auf Rückzahlungen könnten verfallen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils