Haftung bei fehlgeschlagener Kapitalanlage: Angabe des Wechselkursrisikos in einem Prospekt über die Beteiligung an einem Schiffsfonds
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum02.07.2024
- AktenzeichenXI ZB 29/21
In diesem Urteil wird entschieden, ob ein Prospekt für einen Schiffsfonds fehlerhaft war und ob die Verantwortlichen dafür haften müssen. Es geht um das Wechselkursrisiko, das bei einer Kapitalanlage in diesem Fonds auftritt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.