Erforderlichkeit einer persönlichen Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum30.08.2023
- AktenzeichenXII ZB 186/23
2. Für Privatpersonen bedeutet das, dass im Betreuungsverfahren ihre Meinung gehört werden muss, es sei denn, es gab bereits eine Anhörung ohne Fehler.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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