Coronabedingter Rücktritt von Pauschalreise trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes im Zeitpunkt der Buchung
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum19.09.2023
- AktenzeichenX ZR 103/22
Der Fall bezieht sich auf einen Rücktritt von einer Pauschalreise wegen der Covid-19-Pandemie. Ein Gericht entschied, dass Reisende auch dann, wenn eine Reisewarnung schon beim Buchen bestand, die Reise antreten müssen, wenn kein erhebliches Risiko für die Durchführung der Reise vorliegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.