Betreuungssache: Beendigung des Verfahrens zur Einrichtung einer Betreuung durch das Beschwerdegericht ohne persönliche Anhörung des Betroffenen bei dessen unentschuldigtem Fernbleiben vom Anhörungstermin
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum02.08.2023
- AktenzeichenXII ZB 75/23
In diesem Fall wurde ein Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung für eine Frau beendet, obwohl sie nicht persönlich angehört wurde. Das Gericht hatte keine ausreichenden Gründe, um auf eine persönliche Anhörung zu verzichten, weil sie zuvor nicht erschienen war.
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