Auflösung und Handelsregistereintragung als Voraussetzungen der Sonderverjährung - Verjährungsbeginn, Darlegungs- und Beweislast
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2026
- AktenzeichenIII ZR 6/24
Es geht um die Auflösung von Gesellschaften und deren Eintragung ins Handelsregister. Diese Aspekte sind wichtig für den Beginn von bestimmten Verjährungsfristen, also Fristen, innerhalb derer rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.