Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei verschlechterten Erfolgsaussichten
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.04.2026
- AktenzeichenIX ZR 154/24
In diesem Urteil geht es um die Pflicht des Anwalts, den Mandanten zu informieren, wenn sich die Erfolgschancen einer Klage verschlechtern. Diese Pflicht besteht nicht nur, wenn die Klage aussichtslos ist, sondern schon bei einer verschlechterten Ausgangslage.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.