Anspruch auf Rückübertragung des Erbbaurechts; Verjährung des Heimfallanspruchs
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum20.10.2023
- AktenzeichenV ZR 205/22
In diesem Urteil geht es um das Erbbaurecht und die Pflichten des Erbbauberechtigten, ein Gebäude gut zu erhalten. Wenn er diese Pflicht verletzt, beginnt die Verjährung des Heimfallanspruchs des Eigentümers nicht, solange die Pflichtverletzung andauert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-29 - V ZR 205/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - VII ZR 128/25
- In Beschwerdeverfahren über den Antrag eines Bietinteressenten auf Akteneinsicht in die Zwangsversteigerungsakte gemäß § 42 ZVG beträgt der Wert des G
- 1. Ein Absenkungsbeschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG kann Gegenstand einer Beschlussmängelklage sein. 2. Die gerichtliche Ungültigerklärung eines Ab
- 1. Eine der Gestattung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums entgegenstehende Beeinträchtigung liegt vor, wenn sich ein Wohnung