Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde bei versäumtem Angriff gegen richterliche Erwägungen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.06.2026
- AktenzeichenVI ZB 14/25
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Rechtsbeschwerde unzulässig ist, wenn der Beschwerdeführer in der vorherigen Instanz seine Argumente nicht vollständig vorgebracht hat. Die Klägerin hatte in ihrer Berufung nicht alle wichtigen Punkte angesprochen, weshalb sie mit ihrer Beschwerde scheiterte.
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