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Personenstandssache: Namensführung einer türkischen Staatsangehörigen nach Ehescheidung; Verweisung auf das Heimatrecht des Namensträgers als Gesamtverweisung

In diesem Urteil geht es um die Namensführung einer türkischen Staatsangehörigen nach ihrer Scheidung. Es wird entschieden, dass die Betroffene ihren ehelichen Nachnamen auch weiterhin behalten kann, solange sie keine gerichtliche Erlaubnis zur Rücknahme ihres Geburtsnamens beantragt hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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