(Vergütung des Zwangsverwalters bei der Fortführung eines Gewerbebetriebs)
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum11.01.2023
- AktenzeichenV ZB 23/22
Der Zwangsverwalter verwaltet ein Grundstück, auf dem ein Gewerbebetrieb läuft, und bekommt dafür sein Geld nach Stundenaufwand und nicht als Prozentsatz der Einnahmen. Dies gilt besonders für die Fortführung eines Gewerbes und nicht für die Vermietung oder Verpachtung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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