Rechtsschutzinteresse des Schuldners für Beschwerde gegen Aufhebung der Restrukturierungssache
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.04.2026
- AktenzeichenIX ZB 18/25
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Schuldner nicht automatisch kein Interesse an der Beschwerde gegen die Aufhebung seiner Restrukturierung hat, nur weil mehr als sechs Monate vergangen sind oder die Anzeige der Restrukturierung ihre Wirkung verliert. 2.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.