Anforderung an erheblichen Grund bei Antrag auf Verlängerung der Berufungbegründungsfrist
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.01.2024
- AktenzeichenVIII ZB 31/23
In diesem Urteil geht es um die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Frist zur Begründung einer Berufung. Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass der Kläger keinen ausreichenden Grund für seine Fristverlängerung angegeben hat und die Berufung daher unzulässig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl