1. Der entschuldigte Überbau stellt für den Käufer des Stammgrundstücks keinen Rechtsmangel dar, sondern kann nur einen Sachmangel begründen (Fortführ
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum26.06.2026
- AktenzeichenV ZR 78/25
In diesem Urteil geht es um einen Kaufvertrag für ein Grundstück, bei dem es bauliche Veränderungen gab, die ohne Genehmigung durchgeführt wurden. Diese Überbauung wurde als Sachmangel eingestuft und nicht als Rechtsmangel, was bedeutet, dass der Käufer dennoch Ansprüche geltend machen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.