1. Bei einer Beitragsveröffentlichung zu journalistischen Zwecken durch einen Anbieter von Telemedien beurteilt sich wegen des Medienprivilegs (Art. 8
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.07.2026
- AktenzeichenVI ZR 93/25
In diesem Urteil geht es darum, ob Bilder von einer bekannten Künstlerin, die in einer Freizeit-Situation aufgenommen wurden, ohne ihre Zustimmung veröffentlicht werden durften. Es wurde entschieden, dass die Veröffentlichung der Bilder ihre Privatsphäre verletzt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.